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Treppenlift-Einbau nach DIN 18065

 

Die DIN 18065 regelt den Einbau eines Treppenlift. Treppenlifte sind eine notwendige und nachträgliche Erweiterung im Haus für Menschen mit Gehbehinderungen um diese in andere Stockwerke zu transportieren. Da nicht jedes Haus mit einem Aufzug ausgestattet ist, oder im nachhinein ausgestattet wird, sind Treppenlifte eine gute Alternative. Treppen dienen als Flucht- und Rettungsweg und unterliegen bestimmten Brandschutzmaßnahmen, sodass die DIN 18065 beim Einbau eines Treppenlift beachtet werden muss.

Prinzipiell darf die Treppe in Ihrer Funktion als Rettungsweg nicht beeinträchtigt werden und es muss zusätzlich dieVerkehrssicherheit der Treppe gewährleistet werden. Nachfolgend ein Auszug aus der Muster-Liste der technischen Bestimmungender DIN 18065.

  • Die Treppe erschließt nur Wohnungen und/oder vergleichbare Nutzungen.

  • Die Mindestlaufbreite der Treppe von 100 cm darf durch die Führungskonstruktion nicht wesentlich unterschritten werden; eine untere Einschränkung des Lichtraumprofils (siehe Bild 5 der Technischen Baubestimmung DIN 18065) von höchstens 20 cm Breite und höchstens 50 cm Höhe ist hinnehmbar, wenn die Treppenlauflinie (siehe DIN 18065, Ziffer 3.6) oder der Gehbereich (siehe DIN 18065, Ziffer 9) nicht verändert wird. Ein Handlauf muss zweckentsprechend genutzt werden können.

  • Wird ein Treppenlift über mehrere Geschosse geführt, muss mindestens in jedem Geschoss eine ausreichend große Wartefläche vorhanden sein, um das Abwarten einer begegnenden Person bei Betrieb des Treppenlifts zu ermöglichen. Das ist nicht erforderlich, wenn neben dem benutzten Lift eine Restlaufbreite der Treppe von 60 cm gesichert ist.

  • Der nicht benutzte Lift muss sich in einer Parkposition befinden, die den Treppenlauf nicht einschränkt. Im Störfall muss sich der Treppenlift auch von Hand ohne größeren Aufwand in die Parkposition fahren lassen.

  • Während der Leerfahrten in die bzw. aus der Parkposition muss der Sitz des Treppenlifts hochgeklappt sein. Neben dem hochgeklappten Sitz muss eine Restlaufbreite der Treppe von 60 cm verbleiben.

  • Gegen die missbräuchliche Nutzung muss der Treppenlift gesichert sein.

  • Der Treppenlift muss aus nichtbrennbaren Materialien bestehen, soweit das technisch möglich ist.

Quelle: Muster-Liste der technischen Bestimmungen

 

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